Familie

Änderung des Kindesunterhalts in Ohio

Wenn Sie und der andere Elternteil Ihres Kindes getrennt leben, kann das Gericht Sie zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichten. Unter bestimmten Umständen können Sie eine Änderung Ihres Unterhaltsbeschlusses beantragen. Erfahren Sie mehr über die Änderung Ihres Unterhaltsbeschlusses.

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Die Grundlagen verstehen

Erfahren Sie, was Sie wissen müssen, um Maßnahmen zu ergreifen.
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Kindesunterhalt ist Geld, das Sie oder der andere Elternteil zahlen, um die finanziellen Bedürfnisse Ihres Kindes zu decken (z. B. den Kauf von Lebensmitteln und Kleidung). Das Gericht oder die Child Support Enforcement Agency (CSEA) legt die Höhe des Kindesunterhalts anhand Ihres Einkommens, Ihrer Ausgaben für das Kind (z. B. Kinderbetreuung und Krankenversicherung) und der Zeit fest, die Sie mit dem Kind verbringen.

Die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich nach den einheitlichen Regeln des Ohio-Rechts. Mit dem Ohio Child Support Calculator können Sie prüfen, ob Ihr Unterhaltsbetrag je nach Gesetz steigen oder sinken könnte.

Wenn Sie der Meinung sind, dass die Höhe des von Ihnen gezahlten oder erhaltenen Kindesunterhalts geändert werden muss, gibt es zwei Möglichkeiten, eine Änderung zu beantragen:

  • Fordern Sie eine CSEA-Überprüfung an
  • Einen Antrag beim Gericht einreichen

Beide Optionen haben Vor- und Nachteile. Beachten Sie bei der Entscheidung, welche Option Sie wählen:

CSEA

  • Es entstehen Ihnen keine Gerichtskosten.
  • Sie können die Erstprüfung auch durchführen, ohne persönlich an einer Anhörung teilzunehmen. Dies ist per Post oder telefonisch möglich.
  • Sie müssen dem anderen Elternteil nicht „dienen“.
  • Wenn Sie mit den Empfehlungen der CSEA nicht einverstanden sind, gibt es ein schnelleres Berufungsverfahren.
  • In manchen Fällen kann die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde (CSEA) Ihren Unterhaltsbescheid nicht überprüfen. Wenden Sie sich an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde (CSEA), um zu klären, ob Sie Anspruch auf eine administrative Überprüfung und Anpassung haben.

Gericht

  • Sie können jederzeit eine Änderung beantragen, die 36-Monats-Vorgaben für eine CSEA-Überprüfung müssen Sie dabei nicht beachten.
  • Sie können persönlich erscheinen, um dem Richter oder Magistrat Ihre Geschichte zu erklären.
  • Das Gericht hat mehr Spielraum, persönliche Umstände zu berücksichtigen, wenn es darüber entscheidet, ob der Elternteil freiwillig arbeitslos ist oder ob die Anordnung geändert werden sollte.
  • Wenn Ihr Unterhaltsbeschluss mehrere Abweichungen von den Standardrichtlinien für Kindesunterhalt in Ohio enthält, muss das Gericht diese Abweichungen möglicherweise überprüfen, um festzustellen, ob sie weiterhin möglich sind.
  • Möglicherweise müssen Sie Gerichtskosten bezahlen.
  • Sie müssen den anderen Elternteil ordnungsgemäß „bedienen“.
  • Das Gerichtsverfahren kann komplizierter sein. Sprechen Sie vor einem Gerichtsverfahren mit einem Anwalt .

Beantragung einer CSEA-Überprüfung

Eine Möglichkeit, eine Änderung des Kindesunterhalts zu beantragen, besteht darin, Ihren Antrag durch die zuständige CSEA (Central Office of the County) überprüfen zu lassen. Bei einer Überprüfung prüft ein Sachbearbeiter die Informationen beider Elternteile, um zu prüfen, ob Kindesunterhalt oder Krankenversicherungsschutz hinzugefügt oder geändert werden sollten. Die Eltern müssen bei der Überprüfung nicht anwesend sein.

Sie haben Anspruch auf eine CSEA-Überprüfung, wenn:

  • Seit Ihrem letzten Unterhaltsbeschluss oder Ihrer letzten Überprüfung sind 36 Monate oder mehr vergangen.
  • Ihr letzter Unterhaltsbescheid oder Ihre letzte Überprüfung liegt weniger als 36 Monate zurück, und Ihre Lebensumstände haben sich geändert. Zu den qualifizierenden Änderungen zählen beispielsweise unverschuldete Arbeitslosigkeit oder Entlassung für mehr als 30 Tage oder eine unverschuldete Einkommensänderung von mindestens 30 % für mindestens sechs Monate.

Um eine CSEA-Überprüfung anzufordern, sollten Sie:

Wenn Sie einen Überprüfungsantrag einreichen, prüft die CSEA innerhalb von 15 Tagen, ob Sie für eine Überprüfung in Frage kommen. Wenn Sie zum aktiven Militärdienst einberufen werden, prüft die CSEA innerhalb von drei Werktagen, ob Sie für eine Überprüfung in Frage kommen.

Für die Prüfung benötigt die CSEA Einkommensnachweise, Krankenversicherungsnachweise und weitere Informationen beider Elternteile. Die CSEA informiert Sie über die für die Prüfung erforderlichen Dokumente und Informationen. Prüfen Sie diese sorgfältig und senden Sie alle angeforderten Dokumente ein.

Die CSEA hat ab dem Datum, an dem ihr eine gültige Postanschrift beider Elternteile vorliegt, 180 Tage Zeit, die Überprüfung abzuschließen und die Ergebnisse zu versenden. Nach Abschluss der Überprüfung kann der Elternteil, der die Überprüfung beantragt hat, diesen nicht mehr zurückziehen.

Nach der Überprüfung kann der von Ihnen gezahlte oder erhaltene Betrag steigen, sinken oder gleich bleiben.

Die CSEA wird ihre Empfehlungen an beide Elternteile weitergeben. Die Empfehlungen werden zum geänderten Unterhaltsbeschluss, sofern kein Elternteil Einwände erhebt. Der geänderte Beschluss tritt am ersten Tag des auf die Überprüfung folgenden Monats in Kraft.

Beide Elternteile haben das Recht, der geänderten Anordnung zu widersprechen. Wenn Sie Einwände gegen die Ergebnisse der CSEA-Überprüfung haben , sollten Sie innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Empfehlungen der Überprüfung einen schriftlichen Antrag auf eine „Verwaltungsüberprüfung und Anpassungsanhörung“ einreichen.

Es findet eine Anhörung mit einem Verwaltungsbeamten der CSEA statt, der im Anschluss an die Verwaltungsanhörung eine Entscheidung erlässt. Wenn Sie Einspruch gegen die Entscheidung zur Überprüfung und Anpassung der Anhörung einlegen möchten, können Sie Ihren schriftlichen Einspruch innerhalb von 14 Tagen nach Erlass der CSEA-Entscheidung bei dem Gericht einreichen, das die ursprüngliche Anordnung erlassen hat.

Während Ihr Fall vor Gericht oder der CSEA anhängig ist, sind Sie gesetzlich verpflichtet, den Unterhalt in der alten Höhe weiter zu zahlen. Andernfalls müssen Sie etwaige Rückstände begleichen.

Vor Gericht gehen

Eine weitere Möglichkeit, eine Änderung des Unterhalts zu beantragen, besteht darin, einen Antrag beim Gericht einzureichen. Der Antrag sollte eingereicht werden bei:

  • Das Gericht, das den ursprünglichen Unterhaltsbeschluss erlassen hat. Dies kann ein Jugend- oder Familiengericht sein.
  • Wenn die ursprüngliche Anordnung von einer CSEA und nicht von einem Gericht stammt, sollte der Antrag beim Jugendgericht im selben Bezirk eingereicht werden wie die CSEA, die die Anordnung erlassen hat.

Ein Gerichtsverfahren ist komplizierter als eine CSEA-Prüfung. Sie sollten vor einem Gerichtsverfahren einen Anwalt konsultieren . Organisationen, die Ihnen einen Anwalt oder andere Rechtshilfe vermitteln können, finden Sie auf dieser Seite unter „Rechtshilfe und Anwälte“.

Wenn Sie vor Gericht gehen möchten, sollten Sie:

  • Füllen Sie die Unterlagen aus. Verwenden Sie die landesweiten Formulare, um einen Unterhaltsbescheid zu ändern. Erkundigen Sie sich bei Ihrem örtlichen Gericht, ob zusätzliche Formulare erforderlich sind.
  • Erklären Sie Ihre veränderten Umstände. Erklären Sie in den Unterlagen, wie sich Ihre Umstände geändert haben (z. B. wenn sich Ihr Einkommen geändert hat oder sich Ihr Sorgerecht ändert). Die Änderung muss zu einer Änderung des gesamten Unterhaltsbetrags um mindestens 10 % führen. Der Nachweis, dass sich die Bedürfnisse Ihres Kindes geändert haben, ist nicht erforderlich.
  • Reichen Sie die Unterlagen ein. Reichen Sie die Unterlagen beim Familien- oder Jugendgericht ein.
  • Stellen Sie die Schriftstücke der anderen Partei zu. Stellen Sie die Schriftstücke dem anderen Elternteil zu. Beachten Sie die Zustellungsvorschriften des Gerichts.
  • Nehmen Sie an der Anhörung teil. Erfahren Sie, wie Sie sich auf eine Anhörung vorbereiten .

Während Ihr Fall vor Gericht anhängig ist, sind Sie gesetzlich verpflichtet, den Unterhalt in der alten Höhe weiter zu zahlen. Andernfalls müssen Sie etwaige Rückstände begleichen.

Wenn das Gericht entscheidet, dass sich die Umstände geändert haben, wird es einen neuen Betrag für den Kindesunterhalt festlegen.

Wann endet meine Unterhaltspflicht?

Ihr Unterhaltsbescheid kann möglicherweise aufgehoben werden, wenn:

  • Ihr Kind wird 18 Jahre alt. Wenn Ihr Kind mit 18 Jahren noch die Schule besucht, sind Sie verpflichtet, Unterhalt zu zahlen, bis das Kind die Schule abschließt oder 19 Jahre alt wird, je nachdem, was zuerst eintritt.
  • Ihr minderjähriges Kind lebt alleine (und wurde vom Gericht für emanzipiert erklärt), geht zum Militär oder heiratet.
  • Es hat ein rechtlicher Wechsel des Sorgerechts stattgefunden und das Kind lebt nicht mehr beim anderen Elternteil oder ist zu Ihnen gezogen.
  • Sie haben geheiratet und sind mit dem sorgeberechtigten Elternteil zusammengezogen.

Wenn einer dieser Gründe auf Sie zutrifft, wenden Sie sich an die CSEA und beantragen Sie die Aufhebung. Kann die CSEA die Anordnung nicht aufheben, können Sie auch einen Antrag auf Aufhebung des Kindesunterhalts beim Gericht einreichen.

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