Zulässige Straftaten für eine BMV-Gebührenermäßigung
Wenn Sie Ihren Führerschein verlieren, müssen Sie möglicherweise Gebühren an das BMV zahlen, um ihn zurückzubekommen. Wenn Sie sich diese Gebühren nicht leisten können, haben Sie möglicherweise Anspruch auf das Schuldenreduzierungs- und Amnestieprogramm des BMV zur Wiedererlangung der Führerscheingebühr. Sie haben jedoch nur Anspruch darauf, wenn Sie Ihren Führerschein aufgrund einer entsprechenden Straftat verloren haben.
Um am Programm zur Reduzierung der Wiedererlangung der Führerscheingebühr des Ohio BMV teilnehmen zu können, müssen Sie Ihren Führerschein aufgrund einer „berechtigten Straftat“ verloren haben. Wenn Ihre Straftat Alkohol, Drogen oder eine tödliche Waffe beinhaltete, sind Sie nicht berechtigt, selbst wenn Ihre Straftat auf dieser Liste steht. Die berechtigten Straftaten sind:
- Widerspenstiges Kind (RC 2151.354)
- Straffälliges Kind (RC 2152.19)
- Jugendlicher Verkehrssünder (RC 2152.21)
- Diebstahl von Benzin (RC 2913.02)
- Unzurechnungsfähigkeit durch Prüfung (RC 4507.20)
- Betrieb eines Fahrzeugs ohne Versicherungsnachweis (RC 4509.101)
- Unterlassene Zahlung der Kaution oder Unterlassene Beantragung einer Anhörung nach Erhalt der Benachrichtigung über einen Autounfall (RC 4509.17)
- Verzug bei Zahlung einer Zahlung, die nach einem Autounfall schriftlich vereinbart wurde (RC 4509.24)
- Nichtzahlung eines Urteils (RC 4509.40)
- Wiederholungstäter im Straßenverkehr (RC 4510.037)
- Verstoß gegen eine kommunale Verordnung, der im Wesentlichen einem Gesetzesverstoß gleicht, der eine Suspendierung nach sich zieht (RC 4510.05)
- Suspendierung gemäß dem Bundesgesetz über assimilative Verbrechen (RC 4510.06)
- Rücksichtsloses Verhalten (RC 4510.15)
- Nichterscheinen oder Nichtzahlung einer Geldstrafe im Zusammenhang mit bestimmten fahrzeugbezogenen Verstößen (RC 4510.22)
- Feststellung der Geschäftsunfähigkeit (RC 4510.23)
- Begehung bestimmter Kraftfahrzeugdelikte durch Minderjährige (RC 4510.31)
- Regelmäßiges Fernbleiben vom Schulbesuch (RC 4510.32)
- Unrechtmäßige Überlassung eines Kraftfahrzeugs (RC 4511.203)
- Verwendung eines elektronischen drahtlosen Kommunikationsgeräts durch einen Minderjährigen während der Fahrt (RC 4511.205)
- Straßenrennen (RC 4511.251)
- Nichtanhalten für einen Schulbus (RC 4511.75)
- Unterlassenes Anhalten nach einem Unfall (RC 4549.02)
- Nichtanhalten nach einem Unfall auf einer nicht öffentlichen Straße (RC 4549.021)
- Handel mit Zigaretten oder Tabakprodukten mit der Absicht, Steuern zu vermeiden, wenn bei der Straftat ein Kraftfahrzeug verwendet wurde (RC 5743.99)