Gesundheit und öffentliche Leistungen

Privatsphäre von Patienten mit psychischen Erkrankungen

Ärzte, Krankenhäuser und andere Gesundheitsdienstleister müssen Ihre persönlichen Gesundheitsdaten schützen. Sie dürfen häufig keine Informationen über Sie an andere Personen weitergeben, nicht einmal an Familienmitglieder oder Freunde.

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Anbieter von psychiatrischer Versorgung benötigen bestimmte Informationen über Sie, um Sie behandeln zu können. Sie können Ihre Informationen weitergeben für:

  • Behandlungszwecke
  • Zahlungszwecke
  • Ihren Umzug von einer Einrichtung in eine andere

Doch in den meisten Fällen können sie nur das weitergeben, was für Ihre Pflege unmittelbar relevant ist.

Ihre Familie oder Freunde möchten vielleicht wissen, wie es Ihnen geht, aber die meisten Ärzte, Kliniken, Krankenhäuser, Psychologen und anderen Gesundheitsdienstleister können es ihnen nicht sagen.

Ein Bundesgesetz namens HIPAA schützt die Privatsphäre von Patienten, einschließlich Ihrer Informationen zur psychischen Gesundheit.

Anbieter könnten Ihren Ehepartner oder Ihre unmittelbare Familie um Informationen wie Ihre Krankengeschichte oder Allergien bitten, aber sie dürfen Ihnen im Gegenzug nichts mitteilen. Es handelt sich im Grunde um einen einseitigen Informationsfluss.

Sie haben auch das Recht, Besuch abzulehnen, wenn Sie wegen einer psychiatrischen Behandlung im Krankenhaus sind. Erfahren Sie mehr über Krankenhausaufenthalte wegen einer psychiatrischen Behandlung.

Sie können die Erlaubnis erteilen

Sie können Gesundheitsdienstleistern die Erlaubnis erteilen, Ihre Informationen weiterzugeben. Zum Beispiel:

  • Sie unterschreiben ein Autorisierungsformular. Sie können ein Formular ausfüllen, das als „HIPAA-Freigabe“ bezeichnet wird und Anbietern mitteilt, dass sie Informationen über Sie an die im Formular genannte Person weitergeben dürfen. Wenn Sie in einem Krankenhaus oder einer Einrichtung regelmäßig behandelt werden, können Sie das Formular im Voraus ausfüllen und darum bitten, es in Ihren Unterlagen aufzubewahren.
  • Die Person ist bei Ihnen anwesend. Anbieter können Informationen an jemanden weitergeben, der physisch bei Ihnen anwesend ist, sofern Sie keine Einwände haben. Wenn beispielsweise ein Familienmitglied mit Ihnen im Krankenhaus ist, können Ärzte Informationen an diese Person weitergeben, sofern Sie nichts dagegen haben.

Anbieter müssen ihr professionelles Urteilsvermögen einsetzen, um zu entscheiden, wann die Weitergabe von Informationen in Ihrem besten Interesse ist. Sie sollten nur das weitergeben, was für Ihre Versorgung direkt relevant ist.

Sie können die Erlaubnis entziehen

Sie können den Anbietern mitteilen, dass sie keine Informationen über Sie weitergeben sollen.

Wenn Sie eine Vollmacht unterzeichnet haben, können Sie diese jederzeit widerrufen oder widerrufen.

Sie können Ihre eigenen Aufzeichnungen anfordern

Sie haben das Recht, eine Kopie Ihrer eigenen Krankenakte anzufordern. Sie können die Akte auch elektronisch anfordern.

Sobald Sie eine Kopie Ihrer Unterlagen erhalten haben, schützen Sie diese. Bewahren Sie sie an einem sicheren Ort auf.

Mehr erfahren

Das Bundesgesetz HIPAA (Health Insurance Portability & Accountability Act) regelt, wer Ihre Gesundheitsinformationen einsehen und abrufen darf.

Weitere Informationen zum HIPAA erhalten Sie beim US-Gesundheitsministerium, beispielsweise wann Sie Informationen zu einem erwachsenen Patienten erhalten können oder wann Gesundheitsinformationen an Familienmitglieder und Freunde weitergegeben werden dürfen.

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