Entscheiden Sie, wo Sie Ihre Scheidung einreichen
Wo Sie die Scheidung einreichen, kann langfristige Auswirkungen auf Ihr Leben haben, insbesondere wenn Sie Kinder haben. Finden Sie heraus, ob Sie Optionen haben und wie Sie sich zwischen ihnen entscheiden.
Der Beginn eines Scheidungsverfahrens kann schwierig sein. Auch wenn es stressig ist, ist es wichtig, Ihre Optionen am Anfang durchzudenken. In welchem Bezirk Sie Ihre Scheidung einreichen, kann einen langfristigen Unterschied machen, insbesondere wenn Sie Kinder haben.
Wenn Sie und Ihr Ehepartner im selben Bezirk leben, reichen Sie die Scheidung dort ein. Das ist Ihre einzige Möglichkeit.
Wenn Sie und Ihr Ehepartner mindestens 90 Tage lang in unterschiedlichen Landkreisen gelebt haben, können Sie die Steuererklärung wahlweise in dem Landkreis einreichen, in dem Sie leben, oder in dem Landkreis, in dem Ihr Ehepartner lebt.
Betrachten Sie Ihre beiden Standortoptionen für die Ablage und beachten Sie dabei diese drei Dinge:
- Wie weit müssen Sie reisen? Sie müssen das Gericht wahrscheinlich mehrmals aufsuchen, um Unterlagen einzureichen oder vor Gericht zu erscheinen, bevor Ihre Scheidung rechtskräftig ist.
- Wie viel Sie an Gebühren zahlen müssen. Die Gerichtskosten werden von den Bezirken selbst festgelegt. Wenn Sie Kinder haben und um das Sorgerecht streiten, können die Gerichtskosten sehr hoch werden. Möglicherweise müssen Sie einen Verfahrenspfleger (GAL) bezahlen – einen privaten Anwalt, der vom Gericht beauftragt wird, um zu entscheiden, was das Beste für die Kinder ist. Möglicherweise müssen Sie auch für eine Hausdurchsuchung bezahlen, bei der Mitarbeiter des Gerichts Ihr Zuhause und das Ihres Ehepartners besuchen, um zu entscheiden, wo Ihre Kinder leben sollen.
- „Standardmäßige“ Besuchs- und Sorgerechtsregelungen, wenn Sie Kinder haben. Gerichte haben ihre eigenen Standardpläne dafür, wie viel Zeit der nicht sorgeberechtigte Elternteil mit den Kindern verbringen darf und sogar wann diese Zeit ist. Sie können einen spezifischen Besuchsplan beantragen, aber jedes Gericht kann anders auf Ihre Anfrage reagieren. Weitere Informationen zu Besuchs- und Sorgerecht.
Informationen zu Gebühren und Standardbestimmungen für Besuchszeiten finden Sie auf den Websites der Familiengerichte der beiden Bezirke, in denen Sie die Scheidung einreichen können. Informationen zu Ihrem örtlichen Gericht und Sachbearbeiter finden Sie unter Scheidung mit Kindern einreichen oder Scheidung ohne Kinder einreichen .