Datenschutz für psychisch kranke Patienten
Ärzte, Krankenhäuser und andere Gesundheitsdienstleister müssen Ihre persönlichen Gesundheitsdaten schützen. Sie dürfen oft keine Informationen über Sie an andere Personen weitergeben, nicht einmal an Ihre Familienmitglieder oder Freunde.
Anbieter psychischer Gesundheitsfürsorge benötigen bestimmte Informationen über Sie, um Ihre Behandlung durchführen zu können. Sie können Ihre Daten weitergeben für:
- Behandlungszwecke
- Zahlungszwecke
- Ihren Umzug von einer Einrichtung in eine andere
In den meisten Fällen können sie jedoch nur das weitergeben, was für Ihre Pflege unmittelbar relevant ist.
Ihre Familie oder Freunde möchten vielleicht wissen, wie es Ihnen geht, aber die meisten Ärzte, Kliniken, Krankenhäuser, Psychologen und anderen Gesundheitsdienstleister können es ihnen nicht sagen.
Ein Bundesgesetz namens HIPAA schützt die Privatsphäre von Patienten, einschließlich Ihrer Informationen zur psychischen Gesundheit.
Anbieter könnten Ihren Ehepartner oder Ihre unmittelbare Familie um Informationen wie Ihre Krankengeschichte oder Allergien bitten, dürfen Ihnen im Gegenzug jedoch nichts mitteilen. Es handelt sich im Grunde um einen einseitigen Informationsfluss.
Sie haben auch das Recht, Besuch abzulehnen, wenn Sie wegen einer psychiatrischen Behandlung im Krankenhaus sind. Erfahren Sie mehr über Krankenhausaufenthalte wegen psychischer Erkrankungen.
Sie können die Erlaubnis erteilen
Sie können Gesundheitsdienstleistern die Erlaubnis erteilen, Ihre Informationen weiterzugeben. Zum Beispiel:
- Sie unterschreiben ein Autorisierungsformular. Sie können ein Formular namens „HIPAA-Freigabe“ ausfüllen, das den Anbietern mitteilt, dass sie Ihre Daten an die im Formular genannte Person weitergeben dürfen. Wenn Sie regelmäßig in einem Krankenhaus oder einer Einrichtung behandelt werden, können Sie das Formular im Voraus ausfüllen und bitten, es aufzubewahren.
- Die Person ist bei Ihnen anwesend. Ärzte können Informationen an eine Person weitergeben, die physisch bei Ihnen anwesend ist, sofern Sie keine Einwände haben. Wenn beispielsweise ein Familienmitglied Sie im Krankenhaus begleitet, dürfen Ärzte Informationen an diese Person weitergeben, sofern Sie nichts dagegen haben.
Anbieter müssen nach ihrem professionellen Urteil entscheiden, wann die Weitergabe von Informationen in Ihrem besten Interesse ist. Sie sollten nur das weitergeben, was für Ihre Behandlung unmittelbar relevant ist.
Sie können die Erlaubnis entziehen
Sie können den Anbietern mitteilen, dass sie keine Informationen über Sie weitergeben sollen.
Wenn Sie eine Vollmacht unterschrieben haben, können Sie diese jederzeit widerrufen oder widerrufen.
Sie können Ihre eigenen Aufzeichnungen anfordern
Sie haben das Recht, eine Kopie Ihrer eigenen Krankenakte anzufordern. Sie können die Akte auch elektronisch erhalten.
Sobald Sie eine Kopie Ihrer Unterlagen erhalten haben, schützen Sie diese. Bewahren Sie sie an einem sicheren Ort auf.
Mehr erfahren
Das Bundesgesetz HIPAA (Health Insurance Portability & Accountability Act) legt Regeln fest, wer Ihre Gesundheitsinformationen einsehen und abrufen darf.
Weitere Informationen zum HIPAA erhalten Sie beim US-Gesundheitsministerium, beispielsweise wann Sie Informationen über einen erwachsenen Patienten erhalten oder wann Gesundheitsinformationen an Familienmitglieder und Freunde weitergegeben werden dürfen.