Kriminalität und Verkehr

Strafgericht

Ein Rechtsstreit zwischen Ihnen und einer anderen Person oder einem Unternehmen wird als Zivilsache bezeichnet. Ein Strafverfahren hingegen ist eine Angelegenheit zwischen Ihnen und dem Staat und wird anders gehandhabt. Hier finden Sie einige grundlegende Informationen zum Verständnis der Unterschiede.

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Die Grundlagen verstehen

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Diese Website unterstützt Einwohner Ohios bei der Lösung zivilrechtlicher Probleme. Sie bietet keine Beratung zu Strafsachen. Hier erfahren Sie mehr über den Unterschied zwischen Zivil- und Strafsachen.

Eine Zivilsache oder ein Zivilverfahren besteht zwischen Ihnen und einer anderen Person oder einem Unternehmen.

Beispiele für Zivilsachen, die wir auf dieser Site behandeln, sind Familienrecht (Scheidung, Trennung und Auflösung) und Eigentumsrecht ( Meinungsverschiedenheiten mit Vermietern und Gläubigern ).

Was ist gefährdet? Normalerweise besteht die Gefahr, dass Sie Eigentum oder Geld verlieren.

Ein Strafverfahren findet zwischen Ihnen und dem Staat Ohio oder der Bundesregierung statt.

In einem solchen Fall wird Ihnen eine Straftat vorgeworfen. Straftaten können geringfügig sein, wie Verkehrsverstöße, oder schwerwiegend, wie Körperverletzung. Bei einem Strafverfahren hat der örtliche Staatsanwalt Sie vor Gericht offiziell angeklagt.

Was steht auf dem Spiel? Normalerweise Geld oder Gefängnis oder beides.

Bei Strafsachen ist es wichtig, einen Anwalt zu haben

Wenn Sie mit einem Strafverfahren konfrontiert sind, sollten Sie sich von einem Anwalt unterstützen lassen. Aber was, wenn Sie sich keinen leisten können? Dann kommt der Pflichtverteidiger oder der vom Gericht bestellte Anwalt ins Spiel.

Wenn Sie sich in einem Strafverfahren keinen Anwalt leisten können, wird Ihnen vom Staat ein Pflichtverteidiger zur Seite gestellt. Sie müssen den Pflichtverteidiger nicht selbst bezahlen. Stattdessen wird er von der Bezirks- oder Landesregierung bezahlt. In manchen Bezirken gibt es anstelle eines Pflichtverteidigers einen Pflichtverteidiger. Dabei handelt es sich um einen Anwalt, den der Richter zu Ihrer Vertretung bestellt. Wie bei einem Pflichtverteidiger bezahlen Sie auch den Pflichtverteidiger nicht selbst. Er wird ebenfalls von der Bezirks- oder Landesregierung bezahlt.

Auch wenn Pflichtverteidiger und Pflichtverteidiger vom Staat bezahlt werden, besteht ihre Aufgabe darin, für Sie und in Ihrem Namen zu arbeiten.

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