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Unterstützung bei der Stromrechnung

Wenn Sie Schwierigkeiten haben, Ihre Stromrechnungen zu bezahlen, sind Sie nicht allein. Energiehilfeprogramme wie HEAP und PIPP können möglicherweise helfen, insbesondere wenn Sie ein geringes Einkommen haben. Lesen Sie weiter, um mehr über Ihre Möglichkeiten zu erfahren.

Wenn Sie Ihre Stromrechnung nicht bezahlen können oder kurz davor stehen, den Strom abgestellt zu bekommen, wenden Sie sich so schnell wie möglich an Ihren örtlichen Energieversorger . In den meisten Landkreisen ist der örtliche Energieversorger die kommunale Aktionsagentur des Landkreises. Ihren örtlichen Energieversorger finden Sie auf dieser Seite unter „Lokale Behörden und kommunale Ressourcen“.

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Die Grundlagen verstehen

Erfahren Sie, was Sie wissen müssen, um Maßnahmen zu ergreifen.
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Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum HEAP-Winterkrisenprogramm, zum HEAP-Sommerkrisenprogramm und zum PIPP (Percentage of Income Payment Plan). Möglicherweise stehen Ihnen weitere Programme zur Verfügung.

Wenden Sie sich zur Beantragung an Ihren örtlichen Energiehilfeanbieter . In den meisten Landkreisen ist der örtliche Energiehilfeanbieter die kommunale Aktionsagentur des Landkreises. Sie finden Ihren örtlichen Energiehilfeanbieter auf dieser Seite unter „Lokale Behörden und kommunale Ressourcen“.

HEAP-Winterkrisenprogramm

Das Home Energy Assistance Winter Crisis Program – oder HEAP Winter Crisis Program – ist eine Leistung, die einmal pro Heizsaison eine Zahlung an Ihren Energieversorger vorsieht. Es kann Ihnen helfen, eine Heizungsabschaltung zu vermeiden oder Ihre Heizungsanlage wieder in Betrieb zu nehmen.

Das Programm läuft vom 1. November bis zum 31. März für die Saison 2023-2024.

Wer ist berechtigt?

Sie haben möglicherweise Anspruch auf das HEAP-Winterkrisenprogramm, wenn:

  • Ihr Haushaltseinkommen liegt bei oder unter 175 % der bundesweiten Armutsgrenze. In dieser Tabelle können Sie Ihre Einkommensberechtigung abschätzen.
  • Und eine der folgenden Bedingungen trifft zu:
    • Ihr Anschluss wurde oder wird bald unterbrochen. Sie haben eine Abschaltmitteilung oder eine Benachrichtigung erhalten, dass Ihr Anschluss unterbrochen wird.
    • Ihr Vorrat an Brennstoffen wie Propan ist auf weniger als 25 Prozent gesunken .
    • Sie müssen einen neuen Versorgungsdienst einrichten oder für die Übertragung Ihres Versorgungsdienstes bezahlen.
    • Sie sind neu bei PIPP oder haben einen PIPP-Standard.

Sie haben möglicherweise Anspruch darauf, unabhängig davon, ob Sie Ihr Haus mieten oder besitzen. Möglicherweise müssen Sie sich für den Percentage of Income Payment Plan (PIPP) anmelden, um Leistungen aus dem HEAP Winter Crisis Program zu erhalten.

Welche Hilfe gibt es?

Das HEAP-Winterkrisenprogramm ist eine Notfallleistung, die Ihnen im Winter dabei hilft, Ihre Heizung eingeschaltet zu lassen.

Je nach Ihrer Situation kann Folgendes hilfreich sein:

  • Stellen Sie die Verbindung wieder her, wenn die Verbindung unterbrochen wurde
  • Verhindern Sie, dass die Verbindung unterbrochen wird
  • Versorgung mit Brennstoff in großen Mengen
  • Reparieren Sie Ihre Heizungsanlage

Der Vorteil ist eine Gutschrift, die direkt auf Ihre Stromrechnung angerechnet wird. Der Staat oder der Energiezuschussanbieter leistet eine Zahlung an Ihr Versorgungsunternehmen, das den Vorteil an Sie weiterleitet.

Die Höhe Ihrer Leistung hängt von Ihrer Situation ab, beispielsweise von der Größe Ihres Haushalts und Ihrem Einkommensniveau.

HEAP Sommerkrisenprogramm

Das Home Energy Assistance Summer Crisis Program – oder HEAP Summer Crisis Program – ist eine Leistung, die Ihrem Versorgungsunternehmen einmal pro Sommerkühlsaison eine Zahlung gewährt. Es kann dazu beitragen, die Kosten für die Kühlung Ihres Hauses zu senken oder Ihnen eine funktionierende Klimaanlage oder einen Ventilator zu besorgen.

Das Programm läuft vom 1. Juli bis 30. September.

Wer ist berechtigt?

Sie können sich für das HEAP-Sommerkrisenprogramm qualifizieren, wenn:

  • Ihr Haushaltseinkommen liegt bei oder unter 175 % der bundesweiten Armutsgrenze. In dieser Tabelle können Sie Ihre Einkommensberechtigung abschätzen.
  • Und eine der folgenden Bedingungen trifft zu:
    • Ihr Strom wurde abgestellt oder steht kurz davor. Sie haben möglicherweise Anspruch darauf, wenn Ihr Haushalt vom Stromnetz getrennt wurde, Sie eine Abstellmitteilung erhalten haben oder einen neuen Dienst einrichten.
    • Ein Haushaltsmitglied ist über 60 Jahre alt oder hat eine dokumentierte Erkrankung. Die Erkrankung muss aus gesundheitlichen Gründen eine Kühlung erfordern und von einem Arzt dokumentiert sein.
    • Sie sind neu bei PIPP oder haben einen PIPP-Standard.

Sie haben möglicherweise Anspruch darauf, unabhängig davon, ob Sie Ihr Haus mieten oder besitzen. Wenn Sie in einer Sozialwohnung leben oder Ihre Nebenkosten in Ihrer Miete enthalten sind, wenden Sie sich an Ihren örtlichen Energieversorger, um die geltenden Sonderregeln zu erfahren.

Welche Hilfe gibt es?

Das HEAP-Sommerkrisenprogramm ist eine Notfallleistung, die Ihnen hilft, in den Sommermonaten einen kühlen Kopf zu bewahren.

Abhängig von Ihrer Situation kann diese Notfallleistung hilfreich sein:

  • Reduzieren Sie Ihre Stromrechnung
  • Stellen Sie eine Klimaanlage zur Verfügung
  • Stellen Sie einen oder mehrere Ventilatoren zur Verfügung
  • Reparieren Sie Ihre Klimaanlage

Es handelt sich um eine Gutschrift, die direkt auf Ihre Stromrechnung angerechnet wird. Der Staat oder der Energiebeihilfeanbieter leistet eine Zahlung an Ihr Versorgungsunternehmen, das den Vorteil an Sie weiterleitet.

Die Höhe Ihrer Leistung hängt von Ihrer Situation ab, beispielsweise von der Größe Ihres Haushalts und Ihrem Einkommensniveau.

PIPP

PIPP steht für Percentage of Income Payment Plan. Dabei handelt es sich um einen erweiterten Zahlungsplan, bei dem Sie jeden Monat einen Prozentsatz Ihres Einkommens an Ihren Strom- oder Erdgasversorger zahlen.

Wenn Sie Unterstützung aus dem HEAP-Krisenprogramm für den Winter oder Sommer erhalten, müssen Sie sich möglicherweise für PIPP anmelden.

Wer ist berechtigt?

Sie haben möglicherweise Anspruch auf PIPP, wenn:

Bei PIPP verpflichten Sie sich zu einem erweiterten Zahlungsplan. Sie müssen mindestens 10 USD pro Monat oder mehr zahlen, abhängig von Ihrem Einkommen.

Möglicherweise müssen Sie außerdem:

  • Nehmen Sie an anderen Energieprogrammen teil. Wenn Sie qualifiziert sind, müssen Sie möglicherweise an anderen Energiehilfeprogrammen teilnehmen oder Ihr Zuhause effizienter gestalten. Sie sollten für diese Programme nicht zahlen oder daran teilnehmen müssen, wenn Ihr Vermieter nicht einverstanden ist.
  • Erhalten Sie Zahlungserinnerungen. Im Rahmen des Programms erhalten Sie möglicherweise Erinnerungen an anstehende Zahlungen.

Sie haben möglicherweise Anspruch auf PIPP, unabhängig davon, ob Sie Ihr Haus mieten oder besitzen. Wenn Sie in einer subventionierten Wohnung leben oder Ihre Nebenkosten in Ihrer Miete enthalten sind, wenden Sie sich an Ihren örtlichen Energiezuschussanbieter, um die geltenden Sonderregeln zu erfahren.

Welche Hilfe gibt es?

Bei PIPP zahlen Sie einen Prozentsatz Ihres Einkommens für Ihre Gas- oder Stromrechnung.

Wenn Sie Ihr Haus mit Gas heizen , beträgt Ihre monatliche Zahlung:

  • 5 % Ihres Bruttohaushaltseinkommens für Ihre Erdgasrechnung, zzgl.
  • 5 % Ihres Bruttohaushaltseinkommens für Ihre Stromrechnung

Wenn Sie Ihr Haus mit Strom heizen , beträgt Ihre monatliche Zahlung 10 % Ihres Bruttohaushaltseinkommens. Die Mindestzahlung beträgt 10 $ pro Monat.

Der Restbetrag Ihrer Stromrechnung wird vom Staat Ohio subventioniert.

Wenn Sie Ihre PIPP-Zahlungen pünktlich leisten , können Sie Ihren Rückstand bzw. den unbezahlten, überfälligen Betrag Ihrer Stromrechnung möglicherweise reduzieren oder eliminieren.

Verpassen Sie keine Zahlungen.

Zahlen Sie Ihre Raten jeden Monat vollständig. Wenn Sie Ihre PIPP-Zahlungen verpassen , können Sie:

  • Aus dem Programm ausgeschlossen werden
  • Schulden Sie alle Zahlungen, die Sie versäumt haben
  • Sie sind Ihrem Versorgungsunternehmen für die Leistungen, die Sie nach Ihrem Ausschluss aus dem PIPP-Programm weiterhin erhalten haben, etwas schuldig.

Sie müssen an Ihrem PIPP-Jahrestag (ungefähr 12 Monate nach Ihrer ersten Anmeldung) auf dem aktuellen Stand sein, um die Teilnahme am Programm für die nächsten 12 Monate fortzusetzen.

Wenn Sie nicht auf dem Laufenden sind und die Zahlungen nicht rechtzeitig leisten, kann Ihr PIPP-Vertrag vorzeitig gekündigt werden.

So bewerben Sie sich

So bewerben Sie sich für die Winter- oder Sommerkrisenprogramme von PIPP oder HEAP:

  • Wenden Sie sich an Ihren örtlichen Energiehilfeanbieter. In den meisten Landkreisen ist der örtliche Energiehilfeanbieter die kommunale Aktionsagentur des Landkreises. Sie finden Ihren örtlichen Energiehilfeanbieter auf dieser Seite unter „Lokale Behörden und kommunale Ressourcen“.
  • Vereinbaren Sie einen Termin. Rufen Sie vorher an, um einen Termin mit Ihrem örtlichen Energieversorger zu vereinbaren. Gehen Sie nicht ohne Termin dorthin.
  • Legen Sie Dokumente bereit. Sie benötigen Dokumente, die Ihre Identität und Ihr gesamtes Haushaltseinkommen belegen. Bringen Sie alle Informationen mit, die Ihr örtlicher Energieversorger von Ihnen verlangt, z. B. Ihren Führerschein oder einen Lichtbildausweis.
  • Gehen Sie zu Ihrem Termin. Ihr örtlicher Energieversorger kann Ihnen beim Ausfüllen Ihres Antrags behilflich sein.

Zum Ausfüllen eines Energiebeihilfeantrags benötigen Sie in der Regel:

  • Informationen zu jedem Haushaltsmitglied, einschließlich:
    • Geburtsdatum
    • Sozialversicherungsnummer
    • Nachweis der Staatsbürgerschaft oder des legalen Wohnsitzes
    • Nachweis der Behinderung (sofern vorhanden)
  • Stromrechnungen und Sperrbescheide. Besorgen Sie sich Kopien Ihrer letzten Stromrechnungen und aller Sperrbescheide, die Sie erhalten haben.
  • Nachweis des Haushaltseinkommens. Sammeln Sie Einkommensinformationen für alle Personen in Ihrem Haushalt, die älter als 18 Jahre sind. Dazu können Gehaltsabrechnungen und andere Einkommensnachweise für mindestens die letzten 30 Tage oder die letzten 12 Monate gehören.
    • Ihr Haushaltseinkommen muss 175 % der bundesstaatlichen Armutsgrenze oder weniger betragen, um für die PIPP- oder HEAP-Winter- oder Sommerkrisenprogramme in Frage zu kommen. Ihr örtlicher Energieversorger kann Ihnen bei der Berechnung Ihres gesamten Haushaltseinkommens helfen .

Sie können sich nicht direkt über Ihren Energieversorger für die PIPP- oder HEAP-Programme anmelden. Wenden Sie sich zur Anmeldung an Ihren örtlichen Energieversorger.

Hinweis zur Teilnahmeberechtigung

Nach dem Absenden Ihres Antrags erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über Ihre Eignung.

Wenn Sie Anspruch auf PIPP haben , wird in der Mitteilung der Betrag angegeben, den Sie monatlich zahlen werden, bzw. Ihr monatlicher PIPP-Zuschussbetrag.

Wenn Sie Anspruch auf das HEAP-Krisenprogramm im Winter oder Sommer haben, wird in der Mitteilung die Höhe Ihres Leistungsanspruchs angegeben.

Wenn Sie nicht berechtigt sind, enthält die Mitteilung Einzelheiten zu den Gründen. Sie haben das Recht, die Entscheidung anzufechten oder Berufung einzulegen.

Ihr Recht, eine Entscheidung anzufechten

Wenn Sie mit der Entscheidung über Ihren Antrag auf Energiebeihilfe nicht einverstanden sind, haben Sie das Recht, Berufung einzulegen oder dagegen Einspruch einzulegen.

Ab dem Datum, an dem Sie Ihre Berechtigungs- oder Leistungsbenachrichtigung erhalten , haben Sie 30 Tage Zeit, um gegen eine Entscheidung über PIPP oder die HEAP-Programme Einspruch einzulegen. Lesen Sie Ihre Benachrichtigung sorgfältig durch, um zu verstehen, welche Schritte Sie unternehmen müssen.

Sie können im selben Programmjahr mehr als einmal Einspruch einlegen.

Sie müssen Ihren Einspruch schriftlich bei Ihrem örtlichen Energieversorger einreichen. Schreiben Sie einen Brief oder eine E-Mail. Fügen Sie Belege bei, z. B. einen Einkommensnachweis. Bewahren Sie eine Kopie Ihres Einspruchs und der Belege auf.

Der örtliche Energieversorger hat 30 Tage Zeit, Ihren Einspruch zu prüfen. Sobald er eine Entscheidung getroffen hat, muss er Sie innerhalb von 10 Tagen benachrichtigen.

Wenn Ihr schriftlicher Einspruch abgelehnt wird, haben Sie das Recht, eine formelle Anhörung zu beantragen. Sie haben 30 Tage Zeit, um die Anhörung zu beantragen.

Andere Hilfsprogramme für Versorgungsleistungen

Möglicherweise haben Sie Anspruch auf weitere Programme, die Ihnen bei der Senkung Ihrer Stromrechnung helfen können, wie zum Beispiel:

  • HEAP-Heizkostenhilfe. Zusätzlich zum Krisenprogramm kann Ihnen das Home Energy Assistance Program (HEAP) dabei helfen, Ihre Heizkosten im Winter zu senken.
  • Electric Partnership Program (EPP). EPP kann Ihnen dabei helfen, Ihren Stromverbrauch zu reduzieren und Ihre Stromrechnung zu senken. Das Programm umfasst Hausaudits und Maßnahmen, um Ihr Zuhause effizienter zu gestalten.
  • Home Weatherization Assistance Program (HWAP). Wenn Ihr Lebensstandard bei oder unter 200 % der bundesstaatlichen Armutsgrenze liegt, kann dieses Programm Ihnen helfen, Ihr Zuhause effizienter zu machen und Ihre Energiekosten zu senken. Es kann Reparaturen oder den Austausch Ihrer Klimaanlage oder Heizung umfassen.

Fragen Sie bei Ihrem Treffen mit Ihrem örtlichen Energieversorger nach allen Programmen, die Ihnen helfen könnten.

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